Aufnahme
Für die Aufnahme in die Ausbildung muss ein schulisches und ein praktisches (Vorpraktikum) Aufnahmeverfahren absolviert und bestanden werden.
Ein neuer Ausbildungslehrgang startet jedes Jahr im September.
Zulassungsbedingungen für das schulische Aufnahmeverfahren
- abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ
oder
- Abschluss einer EDK-anerkannten Mittelschule sowie eine halbjährige Arbeitserfahrung
Weiter
- Nachweis, dass keine mit der Berufstätigkeit unvereinbaren Strafverfahren oder Verurteilungen vorliegen (Strafregisterauszug)
Personen ab dem 22. Altersjahr können bei fehlendem anerkanntem Berufsabschluss auf Grund ihrer beruflichen und ausserberuflich erworbenen Kompetenzen zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden. Gesuche um Gleichwertigkeitsanerkennung dieser Kompetenzen sind begründet mit der Anmeldung einzureichen.
Die beiden Teile des Aufnahmeverfahrens können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es wird jedoch empfohlen, das praktische Aufnahmeverfahren vorzuziehen.
Aufnahmeverfahren
Das schulische Aufnahmeverfahren dient zur Überprüfung der schulischen und persönlichen Voraussetzungen sowie der Berufs- und Ausbildungsmotivation und besteht aus folgenden Elementen:
- einem Einzelgespräch
- einer Gruppenarbeit
- einer schriftlichen Arbeit zu einem Thema mit Bezug zur Sozialpädagogik (exemplarisches Beispiel)
- einem Lesetest
Die Kosten für das Aufnahmeverfahren betragen Fr. 150.00
Personen, welche einen Abschluss auf Tertiärniveau vorweisen können, müssen nicht am schriftlichen Teil des Aufnahmeverfahrens teilnehmen.
Wie melde ich mich an?
Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt und die Anmeldeunterlagen eingereicht hat, wird zur nächsten Aufnahmeprüfung eingeladen.
Die nächsten Aufnahmeprüfungen finden an folgenden Daten statt:
Dienstag, 15. Oktober 2024
Anmeldeschluss: 7. Oktober 2024
Es werden jährlich zwei Aufnahmeverfahren durchgeführt (eines im Herbst und eines im Frühling).
Vorpraktikum
Das praktische Aufnahmeverfahren wird in Form eines Vorpraktikums in einer sozialpädagogischen Institution gemäss den Richtlinien für das Vorpraktikum der ICP durchgeführt.
Nach dem Absolvieren des Vorpraktikums werden eine abschliessende Beurteilung der Berufseignung sowie eine Einschätzung der Voraussetzungen für die Ausbildung durch die begleitende Fachperson anhand des Formulars zur Beurteilung der Berufseignung vorgenommen.
Fachpersonen Betreuung müssen kein Vorpraktikum absolvieren.
Anforderungen an das Vorpraktikum
- eine sozialpädagogische Tätigkeit im Umfang von mindestens 400 Stunden (empfohlen werden mindestens 800 Stunden)
- Durchführung in einer sozialpädagogischen Institution
- Begleitung und Beratung durch eine Fachperson
- abschliessende Beurteilung der Berufseignung