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Aufnahme

Für die Aufnahme in die Ausbildung muss ein schulisches und ein praktisches (Vorpraktikum) Aufnahmeverfahren absolviert und bestanden werden.

Ein neuer Ausbildungslehrgang startet jedes Jahr im September.

Zulassungsbedingungen für das schulische Aufnahmeverfahren

  • abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ

oder

  • Abschluss einer EDK-anerkannten Mittelschule sowie eine halbjährige Arbeitserfahrung

Weiter

  • Nachweis, dass keine mit der Berufstätigkeit unvereinbaren Strafverfahren oder Verurteilungen vorliegen (Strafregisterauszug)

Personen ab dem 22. Altersjahr können bei fehlendem anerkanntem Berufsabschluss auf Grund ihrer beruflichen und ausserberuflich erworbenen Kompetenzen zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden. Gesuche um Gleichwertigkeitsanerkennung dieser Kompetenzen sind begründet mit der Anmeldung einzureichen.

Die beiden Teile des Aufnahmeverfahrens können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Es wird jedoch empfohlen, das praktische Aufnahmeverfahren vorzuziehen.

Aufnahmeverfahren

Das schulische Aufnahmeverfahren dient zur Überprüfung der schulischen und persönlichen Voraussetzungen sowie der Berufs- und Ausbildungsmotivation und besteht aus folgenden Elementen:

  • einem Einzelgespräch
  • einer Gruppenarbeit
  • einer schriftlichen Arbeit zu einem Thema mit Bezug zur Sozialpädagogik (exemplarisches Beispiel)
  • einem Lesetest

Wie melde ich mich an?

Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt und die Anmeldeunterlagen eingereicht hat, wird zur nächsten Aufnahmeprüfung eingeladen.

Die nächsten Aufnahmeprüfungen finden an folgenden Daten statt:

Mittwoch, 18. Oktober 2023 (Das Einzelgespräch findet an einem separaten Termin in den darauffolgenden zwei Wochen statt.)

Anmeldeschluss: 10. Oktober 2023

Es werden jährlich zwei Aufnahmeverfahren durchgeführt (eines im Herbst und eines im Frühling).

Vorpraktikum

Das praktische Aufnahmeverfahren wird in Form eines Vorpraktikums in einer sozialpädagogischen Institution gemäss den Richtlinien für das Vorpraktikum der ICP durchgeführt.
Nach dem Absolvieren des Vorpraktikums werden eine abschliessende Beurteilung der Berufseignung sowie eine Einschätzung der Voraussetzungen für die Ausbildung durch die begleitende Fachperson anhand des Formulars zur Beurteilung der Berufseignung vorgenommen.

Fachpersonen Betreuung müssen kein Vorpraktikum absolvieren.

Anforderungen an das Vorpraktikum

  • eine sozialpädagogische Tätigkeit im Umfang von mindestens 400 Stunden (empfohlen werden mindestens 800 Stunden)
  • Durchführung in einer sozialpädagogischen Institution
  • Begleitung und Beratung durch eine Fachperson
  • abschliessende Beurteilung der Berufseignung
3. Oktober 2023Wisen, Fachschule Froburg

Infoveranstaltung (mit Schnuppermöglichkeit)

Details und Anmeldung
10. Oktober 2023Anmeldeformular

Anmeldeschluss für das Aufnahmeverfahren Sozialpädagogik HF

mehr dazu
18. Oktober 2023Wisen, Fachschule Froburg

Aufnahmeverfahren Sozialpädagogik HF

mehr dazu
Die Ausbildung am ICP erlebte ich als persönlich und praxisnah. Der gegenseitige Austausch mit Studenten und das Einfliessen christlicher Werte in den Unterricht bereicherten mich.
M. M., dipl. Sozialpädagoge HF, Absolvent der ICP
Ich lernte mit den Ressourcen, welche die christliche Soziale Arbeit bietet, professionell zu arbeiten und Menschen ganzheitlich zu begleiten.
N. H., dipl. Sozialpädagogin HF, Absolventin der ICP
In der Ausbildung am ICP konnte ich Spannungsfelder zwischen meinem persönlichen Glauben und der Sozialen Arbeit offen ansprechen und mit anderen Studierenden diskutieren.
J. H., dipl. Sozialpädagoge HF, Absolvent der ICP
Das Ausbildungskonzept der ICP besticht dadurch, dass es in idealer Weise Theorie und Praxis zu verknüpfen vermag und Studierende neben dem Studium 70-80 Prozent arbeiten können.
Sacha Baumgartner, Internatsleiter Stiftung YOU COUNT