Menü

Kosten

Das Schulgeld besteht aus dem Beitrag der Studierenden sowie aus dem Beitrag des Wohnsitzkantons der Studierenden.

Die unten stehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kostenverteilung des Schulgeldes:

Schulgeld pro Ausbildungsjahr¹:
vierjährige AusbildungCHF 3'300.-
dreijährige Ausbildung CHF 4'400.-
dreijährige Ausbildung für Fachpersonen Betreuung: CHF 3'300.-
¹ Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Praxisausbildungsinstitution am Schulgeld beteiligt.
Beitrag Wohnsitzkanton pro Ausbildungsjahr (ab Schuljahr 25/26):
vierjährige AusbildungCHF 12'800.-
dreijährige Ausbildung CHF 14'000.-
dreijährige Ausbildung für Fachpersonen Betreuung: CHF 12'800.-

Folgende zusätzliche Kosten entstehen:

  • Anmeldegebühr: CHF 200.-
  • Diplomgebühr: CHF 250.-
  • Modul Erlebnispädagogik (externe Übernachtung und Verpflegung) CHF 250.-
  • Externe Sport- oder musisch-kreative Module bei selbst gewählten Anbietern (Kosten je nach Anbieter unterschiedlich)
  • Externe Module im Bereich Arbeitssicherheit (Kosten je nach Anbieter unterschiedlich)
  • Kosten für Unterkunft am Schulungsort für das Schuljahr 2025/26:
    CHF 35.- (4er Zimmer) bis CHF 45.- (2er Zimmer) pro Nacht
  • Verpflegung: zwischen CHF 10.- und CHF 13.50 pro Mahlzeit
  • Ab Schuljahr 2026/27 besteht kein Angebot für Übernachtungen am Schulungsort (Unterkunftsmöglichkeiten werden ab Frühjahr 2026 bekanntgegeben)

Wie viel verdiene ich während der Ausbildung?

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Ausbildung erhalten einen Ausbildungslohn in der Praxisausbildungsinstitution. Dieser Lohn ist deutlich höher als die Ausbildungslöhne in einer Erstausbildung auf der Sekundarstufe II (EFZ). Der effektive Ausbildungslohn ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und hängt u.a. auch vom Alter, Erstberuf usw. ab. Zudem gibt es auch Unterschiede je nach Trägerschaft der Institution sowie je nach Praxisfeld. Weitere Auskünfte können direkt bei Praxisinstitutionen oder bei den regionalen Sektionen des Berufsverbandes Avenir Social (www.avenirsocial.ch) erfragt werden.

Welches ist mein zuständiger Wohnsitzkanton für das Schulgeld?

Zuständig für Studierende ist jeweils derjenige Kanton, in dem Studierende vor Ausbildungsbeginn mindestens zwei Jahre ununterbrochen Wohnsitz hatten und erwerbstätig waren.
Zur Klärung, welcher Kanton zuständig ist, können Sie sich mit der Schule in Verbindung setzen (s. Kontakt).

21. Oktober 2025Wisen, Fachschule Froburg

Aufnahmeverfahren Sozialpädagogik HF

mehr dazu
20. Januar 2026Wisen (Nähe Olten), Fachschule Froburg

Infoveranstaltung mit Schnuppermöglichkeit

Alles was du wissen musst zu unserer Ausbildung in Sozialpädagogik

Details & Anmeldung
21. Januar 2026Zoom (online)

Infoveranstaltung online

Alles was du wissen musst zu unserer Ausbildung in Sozialpädagogik

Details & Anmeldung
Die Ausbildung an der ICP erlebte ich als persönlich und praxisnah. Der gegenseitige Austausch mit Studenten und das Einfliessen christlicher Werte in den Unterricht bereicherten mich.
M. M., dipl. Sozialpädagoge HF, Absolvent der ICP
Ich lernte mit den Ressourcen, welche die christliche Soziale Arbeit bietet, professionell zu arbeiten und Menschen ganzheitlich zu begleiten.
N. H., dipl. Sozialpädagogin HF, Absolventin der ICP
In der Ausbildung an der ICP konnte ich Spannungsfelder zwischen meinem persönlichen Glauben und der Sozialen Arbeit offen ansprechen und mit anderen Studierenden diskutieren.
J. H., dipl. Sozialpädagoge HF, Absolvent der ICP
Ich schätze an der ICP die Flexibilität der Studiendauer. Egal ob drei oder vier Jahre. Die ICP hat für viele Bedürfnisse die passende professionelle Ausbildungslösung für angehende Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.
Sacha Baumgartner, Standortleiter Stiftung YOU COUNT, Schulkommission ICP